Nachbarrecht
Seit 1990 bin ich als Mitglied des Schlichtungsausschusses eines Berliner Kleingartenvereins tätig und versuche dort, Interessenkonflikte, also handfeste kleine oder größere Streitigkeiten zwischen den Grundstücksnachbarn, zunächst außergerichtlich beizulegen.
Als Ihre Rechtsanwältin unterstütze ich Sie bei der Klärung außergerichtlicher oder gerichtlicher nachbarrechtlicher Probleme u.a. bei nachfolgend aufgelisteten Ansprüchen bzw. sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen:
- Ruhestörung
- Befugnisse des Eigentümers
- Immissionen
- Anlagenbedrohung
- Überhang von z. B. Wurzeln und Zweigen
- Überbau
- Notwegerecht
- Grundstücksgrenzen / Einfriedungen
- gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen