Tierhaftungsrecht

Als Hundebesitzerin und Tierfreundin bin ich auch gerne anwaltlich für Sie bei der Durchsetzung eigener Ansprüche aus Schadensfällen bzw. bei der Abwehr von unberechtigt erhobenen Ansprüchen und Forderungen Dritter tätig. So u. a. bei:

Dabei versuche ich zunächst primär zur Konfliktlösung eine außergerichtliche Verständigung zwischen den betroffenen Parteien, insbesondere dann, wenn beide Parteien Tierhalter sind.

Falls trotz allem keine Klärung möglich wird, um die unberechtigten Forderungen abzuwehren oder die eigenen Ansprüche zu sichern, stehe ich Ihnen selbstverständlich als versierte Rechtsanwältin vor Gericht zur Verfügung.